# Musterschreiben: Eilantrag nach §86b SGG

## Verwendung

Dieses Musterschreiben dient als Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beim Sozialgericht bei akuter Notlage.

**Einzusetzen bei:**
- Akuter Notlage (Wohnungsverlust, Mittellosigkeit)
- Dringender Leistungsbedarf ohne Entscheidung
- Besonders eilbedürftigen Fällen
- **Sofort möglich** - keine Wartefrist!

**Rechtsgrundlage:** §86b SGG (Anordnung der aufschiebenden Wirkung / einstweilige Anordnung)

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## Vorlage

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[Name, Vorname]
[Straße Hausnummer]
[PLZ Ort]
[Telefon/E-Mail]

An das Sozialgericht [Name]
[Straße Hausnummer]
[PLZ Ort]

[Ort], den [Datum]

Antrag auf einstweilige Anordnung nach §86b SGG

In der Sache: [Name] gegen [Jobcenter-Name]

Aktenzeichen: [Falls bereits bekannt]

Ich beantrage:

1. Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet,
   an den Antragsteller [konkrete Leistung, z.B. Bürgergeld für Monat X] zu
   zahlen.

2. Hilfsweise: Anordnung der aufschiebenden Wirkung gegen den ablehnenden Bescheid.

Begründung:

I. Sachverhalt:
- Bürgergeld-Antrag gestellt am: [Datum]
- Bisher keine Entscheidung ergangen
- Verfahrensdauer: [X] Wochen
- Akute Notlage: [konkrete Umstände, z.B. Wohnungsverlust droht]

II. Anordnungsgrund:
Es liegt eine akute Notlage vor, die ein sofortiges behördliches Einschreiten
erfordert:

[Darlegung der Notlage:]
- [z.B. Keine Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts]
- [z.B. Mietzahlungsunfähigkeit, Kündigung erhalten]
- [z.B. Energiesperre angedroht]
- [z.B. Gesundheitliche Gefährdung]

III. Rechtsausführung:
Nach §86b Abs. 2 SGG kann das Gericht eine einstweilige Anordnung treffen,
wenn eine wesentliche Beeinträchtigung vorliegt, die nur durch eine
sofortige Regelung abgewendet werden kann.

Die Voraussetzungen sind gegeben:
- Antragstellung erfolgte fristgerecht
- Jobcenter hat nicht entschieden (Untätigkeit)
- Akute Notlage macht sofortiges Handeln erforderlich

IV. Glaubhaftmachung:
[Belege für die Notlage:]
- [z.B. Mietkündigung]
- [z.B. Kontoauszüge (Mittellosigkeit)]
- [z.B. Ärztliches Attest]

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift]

[Name, Vorname]

Anlagen:
- Kopie des Bürgergeld-Antrags
- Nachweise der Notlage (z.B. Kündigung, Kontoauszüge)
- Ärztliche Atteste (falls zutreffend)
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## Wichtige Hinweise

### Voraussetzungen

| Voraussetzung | Erläuterung |
|---------------|-------------|
| **Anordnungsgrund** | Akute Notlage (Wohnungsverlust, Mittellosigkeit) |
| **Anordnungsfrist** | Keine Wartefrist - sofort möglich |
| **Glaubhaftmachung** | Belege für Notlage erforderlich |

### Typische Notlagen

- Wohnungsverlust (Kündigung erhalten)
- Mittellosigkeit (kein Geld für Lebensunterhalt)
- Energiesperre angedroht
- Gesundheitliche Gefährdung
- Schwangerschaft (besonderer Bedarf)

### Verfahren

- **Kein Anwaltszwang** vor Sozialgericht
- **Keine Gerichtsgebühren** im sozialgerichtlichen Verfahren
- **Schriftlich** oder zur Niederschrift beim Gericht
- **Eilentscheidung** innerhalb weniger Tage möglich

### Erfolgsaussichten

- Bei glaubhafter Notlage: Hoch
- Gericht kann Jobcenter zur Zahlung verpflichten
- Vorgriff auf Hauptsache möglich

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## Beispiel: Konkrete Anwendung

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[Max Mustermann]
[Musterstraße 1]
[12345 Musterstadt]

An das Sozialgericht Musterstadt
[Gerichtsweg 1]
[12345 Musterstadt]

Musterstadt, den 15.03.2026

Antrag auf einstweilige Anordnung nach §86b SGG

In der Sache: Max Mustermann gegen Jobcenter Musterstadt

Ich beantrage:

1. Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet,
   an den Antragsteller Bürgergeld für März 2026 in Höhe von 563 Euro
   (Regelbedarf) zzgl. Kosten der Unterkunft zu zahlen.

2. Hilfsweise: Anordnung der aufschiebenden Wirkung.

Begründung:

I. Sachverhalt:
- Bürgergeld-Antrag gestellt am: 01.02.2026
- Bisher keine Entscheidung ergangen
- Verfahrensdauer: 6 Wochen
- Akute Notlage: Wohnungsverlust droht

II. Anordnungsgrund:
Es liegt eine akute Notlage vor:

- Mietzahlung für März 2026 nicht möglich (Mittellosigkeit)
- Kündigung des Vermieters erhalten am 10.03.2026
- Räumungsklage angedroht
- Keine weiteren Einkünfte vorhanden

III. Rechtsausführung:
Nach §86b Abs. 2 SGG kann das Gericht eine einstweilige Anordnung treffen,
wenn eine wesentliche Beeinträchtigung vorliegt.

Die Voraussetzungen sind gegeben:
- Antragstellung erfolgte fristgerecht
- Jobcenter hat nicht entschieden (Untätigkeit seit 6 Wochen)
- Akute Notlage (Wohnungsverlust) macht sofortiges Handeln erforderlich

IV. Glaubhaftmachung:
- Kopie der Mietkündigung (Anlage 1)
- Kontoauszug (Mittellosigkeit) (Anlage 2)
- Kopie des Bürgergeld-Antrags (Anlage 3)

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift]

Max Mustermann

Anlagen:
- Kopie der Mietkündigung vom 10.03.2026
- Kontoauszug März 2026
- Kopie des Bürgergeld-Antrags vom 01.02.2026
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## Quellen

- §86b SGG (Einstweiliger Rechtsschutz)
- §88 SGG (Untätigkeitsklage - Vorbereitung)
- §19 SGB II (Bürgergeld-Regelbedarf)
